Nachdem der Gesetzgeber den Betreibern von Webseiten die Pflicht auferlegt hat eine "Anbieterkennzeichnung" (häufig auch Impressum genannt) an gut erreichbarer Stelle bereitzustellen - was durchaus begrüßenswert ist -, herrscht manchmal Verwirrung darüber, wer eigentlich was darin aufzuführen hat.