You are here

Anbieterkennzeichnungspflicht

Justizministerium veröffentlicht "Leitfaden zur Impressumspflicht"

Nachdem der Gesetzgeber den Betreibern von Webseiten die Pflicht auferlegt hat eine "Anbieterkennzeichnung" (häufig auch Impressum genannt) an gut erreichbarer Stelle bereitzustellen - was durchaus begrüßenswert ist -, herrscht manchmal Verwirrung darüber, wer eigentlich was darin aufzuführen hat.

Subscribe to RSS - Anbieterkennzeichnungspflicht